Finanziertes Auto verkaufen
Solange Bank oder Leasinggeber Rechte am Fahrzeug beziehungsweise an den Dokumenten hat, darf der Verkauf nicht wie ein unbelasteter Privatverkauf behandelt werden.
Ablösebetrag anfordern
Die finanzierende Bank nennt den tagesaktuellen Ablösebetrag und die Bedingungen für die Freigabe. Restschuld und erwarteter Verkaufspreis müssen getrennt betrachtet werden.
Fahrzeugbrief klären
Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank, kann sie nicht bei der Übergabe versprochen werden, bevor der vereinbarte Ablöseweg bestätigt ist.
Zahlungsweg schriftlich planen
Möglich sind direkte Zahlung an die Bank und ein Restbetrag an den Verkäufer. Kontodaten, Fristen und Freigabe dürfen nicht improvisiert werden.
Negative Differenz einplanen
Ist die Restschuld höher als der Verkaufspreis, muss der Verkäufer die Lücke ausgleichen. Ohne Zustimmung des Sicherungsnehmers ist keine freie Verfügung anzunehmen.
Ablöseweg vor dem Kaufvertrag bestätigen
Fordern Sie einen tagesaktuellen Ablösebetrag und schriftliche Informationen zur Freigabe an. Käufer, Verkäufer und Bank müssen wissen, welcher Betrag auf welches Konto fließt und wann die Zulassungsbescheinigung Teil II herausgegeben wird. Eine negative Differenz trägt nicht automatisch der Käufer.
Praktische Checkliste – Finanzierung
- Ablösebetrag und Gültigkeitsdatum anfordern.
- Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II klären.
- Zahlungsreihenfolge schriftlich vereinbaren.
- Keine Übergabe ohne bestätigte Verfügungsberechtigung.
Fahrzeugdaten vollständig vorbereiten
Eine sachliche Beschreibung mit aktuellen Bildern und passenden Unterlagen ist verlässlicher als eine pauschale Preis- oder Zustandsangabe.
Zur Fahrzeugbewertung →